Grundsteuerreform 2022
Die bisherige Berechnung der Grundsteuer beruhte auf veralteten Werten. So galt in den neuen Bundesländern der Bodenrichtwert aus dem Jahr 1935, in den alten Bundesländern wurde der im Jahr 1964 festgelegte Richtwert angewendet. Aber auch sonst gab es verschiedene Ungerechtigkeiten, die durch umfassende Reform der Grundsteuerberechnung ausgeglichen werden sollen.
Neue Feststellungserklärung für zukünftige Grundsteuer
Der erste Schritt war die Einreichung der Feststellungserklärung bis 31. Oktober 2022 durch die Eigentümer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen. Aber auch Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wurden zur Abgabe verpflichtet. Diese Erklärung dient für die Grundsteuerberechnung 2025 als Ausgangsbasis.
Unterschiedliche Berechnungsmodelle
Wie in vielen anderen Bereichen haben auch bei der Grundsteuer die einzelnen Bundesländer eine gewisse Entscheidungsfreiheit. Daher unterscheiden sich die Berechnungsmodelle der Grundsteuer trotz der Reform. Insgesamt gibt es für die Grundsteuerberechnung ab 2025 sechs unterschiedliche Berechnungsmodelle. Nur 9 von 16 Bundesländern übernahmen das Bundesmodell. Alle anderen haben das Berechnungsmodell individuell angepasst.