Immobilie geerbt, die Sie nicht aktiv nutzen wollen?
Immer mehr Menschen erben eine Immobilie, die Sie aus verschiedenen Gründen nicht selbst nutzen. Eine Vermietung kommt für viele nicht infrage, da dies oft mit hohen Investitionen und Zeitaufwand verbunden ist. Die ideale Lösung ist der Immobilienverkauf, von dem Sie vor allem als Erbengemeinschaft profitieren. Als Experten für den Verkauf von Immobilien begleiten wir Sie von der professionellen Erstellung eines kostenlosen Wertgutachtens bis zur Kooperation mit Ämtern und Notaren nach dem Verkauf.
Professionelle Unterstützung beim erfolgreichen Immobilienverkauf
Mit Hauptsitz Sitz in Rostock und weiteren Niederlassungen in Norddeutschland verfügen wir als zertifizierte MarktWert-Makler über umfangreiches Know-how über den Immobilienmarkt in Rostock und Umgebung und begleiten Sie während des gesamten Verkaufsprozesses mit unserer Expertise.
Vom kostenlosen Verkehrswertgutachten bis zur konkreten Preisermittlung
Die professionelle Immobilienbewertung ist der erste Schritt der aktiven Zusammenarbeit mit Ihnen. Wir erstellen für Sie ein kostenloses Verkehrswertgutachten, führen eine Gegenüberstellung mit Vergleichsimmobilien durch, um abschließend den konkreten Verkaufspreis zu ermitteln. Sind Sie mit unserem Angebot zufrieden, starten wir umgehend mit der Vermarktung Ihrer Immobilie.
Professionelle Vermarktungsstrategie
Um Ihre Immobilie so optimal wie möglich auf dem Käufermarkt zu präsentieren, erarbeiten wir ein professionelles Exposé mit allen relevanten Informationen, hochwertigen Fotos und emotionalen Beschreibungen. Da wir möglichst viele potenzielle Käufer ansprechen möchten, bewerben wir Ihre Immobilie bei allen wichtigen Online-Portalen und Printmedien. Zusätzlich nutzen wir hierbei unser über viele Jahre entstandenes Netzwerk. Dafür nutzen wir auf die Online-Medien und deren Zielgruppe optimal abgestimmte Unterlagen. Bei Bedarf beantragen wir für Sie den Energieausweis EnEV.
Auf besonderen Wunsch bieten wir Ihnen auch eine diskrete Vermarktung Ihrer Immobilie an.
Vorauswahl der Interessenten für die Immobilienbesichtigung
Als professioneller Partner entlasten wir Sie über den gesamten Prozess beim Immobilienverkauf. Wir übernehmen die gesamte Organisation sowie die Durchführung der Immobilienbesichtigungen bis hin zum Notartermin und darüber hinaus. Dafür treffen wir eine auf Ihren vorgegebenen Kriterien basierende Vorauswahl und prüfen die potenziellen Interessenten. Sie entscheiden, ob Sie gemeinsam mit uns oder wir allein für Sie die Besichtigungstermine übernehmen.
Der letzte wichtige Schritt – die Preisverhandlung
Viele Jahre erfolgreiche Verkaufsgespräche verleihen uns eine Expertise, mit der wir in Ihrem Sinne mit potenziellen Käufern verhandeln. Dabei setzen wir jedoch immer auf eine faire Kommunikation, präsentieren die Stärken der Immobilie, verschweigen jedoch auch nicht die Schwächen, sofern diese vorhanden sind. Eine Strategie, mit der wir bisher immer erfolgreich den bestmöglichen Preis erzielten, der auch unsere Kunden in vollem Umfang zufriedenstellte.
Vom Kaufvertrag bis zur Übergabe der Immobilie
Nach der Kaufabsichtserklärung des Käufers warten zahlreiche Formalitäten, die wir für Sie erledigen. Wir begleiten Sie von der Gestaltung des Kaufvertrags und seiner Vereinbarungen bis zum Notar und den erforderlichen Behördenwegen.
Während des gesamten Verkaufsprozesses legen wir großen Wert darauf, Sie immer auf dem aktuellen Stand zu halten und berücksichtigen in jeder Phase Ihre persönlichen Wünsche.
Häufige Fragen
Der steuerfreie Verkauf einer geerbten Immobilie ist frühestens 10 Jahre nach dem Kauf durch den Erblasser möglich. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie oder der Erblasser in den letzten beiden Jahren vor dem Verkauf und im Jahr des Verkaufs die Immobilie selbst bewohnt haben. Erfüllen Sie keine dieser Voraussetzungen, wird Spekulationssteuer erhoben.
Die Immobilienbewertung für die Erbschaftssteuer erfolgt durch das Finanzamt. Als Grundlage dient der Verkehrswert der Immobilie, der über das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren ermittelt wird.
Wie hoch die Erbschaftssteuer für die geerbte Immobilie ist, hängt vom Grad der Verwandtschaft zum Erblasser ab. Daran orientiert sich der Freibetrag und ob Sie der Erbschaftssteuerklasse I oder II zugeordnet werden.
Abhängig vom Verwandtschaftsgrad und dem Freibetrag müssen Sie eventuell Erbschaftssteuer bezahlen. Nutzen Sie die Immobilie nicht selbst, kann bei Nichteinhaltung der Fristen zusätzlich Spekulationssteuer fällig werden.