EU-Sanierungsrichtlinie – umfassende Sanierungspflicht für Eigentümer

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Von der EU-Sanierungsrichtlinie sind besonders Eigentümer von Gebäuden mit besonders schlechter Energieeffizienz betroffen.

Aber auch Besitzer von Neubauten werden in die Pflicht genommen, da bis 2030 alle Bestands-Immobilien, die aktuell einen geringeren Energiestandard als A, B, C und D aufweisen, durch energetische Sanierungsmaßnahmen entsprechend aufgerüstet werden müssen, um zumindest die nächsthöhere Energiestandard zu erreichen.

Sanierungsrichtlinie betrifft fast jede Immobilie

Neubauten dürfen ab 2028 keine Emissionen mehr produzieren. Dies bedeutet, dass jede Immobilie mit Energiestandard unter A Sanierungsbedarf aufweist und neu errichtete Gebäude von Beginn an mit strengen Auflagen versehen sind. Besonders aufwendig sind jedoch die Maßnahmen für bisher unsanierte oder kaum sanierte Altbauten. Diese müssen bis 2030 die Effizienzklasse E erreichen und bis 2033 mindestens die Effizienzklasse D. Diese Vorgabe¶n gelten für private und gewerbliche Immobilien.

Vielfältige Maßnahmen für einen verbesserten Energiestandard

Die Maßnahmen reichen von der umfassenden Wärmedämmung von Dach Kellerdecke und Außenwänden bis zum Austausch der Fenster. Die Isolierung von Heizleitungen sowie die Installation von Thermostatventilen sind weitere energetische Maßnahmen, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Weitere anerkannte Sanierungsmaßnahmen sind die Installation von Solar- und Lüftungsanalgen.

Hohe Kosten für Eigentümer

Die für die energetische Sanierung erforderlichen und ausreichend wirksamen Maßnahmen sind kostenintensiv. Daher unterstützt die EU die einzelnen Staaten mit 150 Milliarden Euro für verschiedene EU Förderprogramme.

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