Eckdaten
- Art Etagenwohnung
-
Lage
Richard-Wagner-Straße 6
18055 Rostock - Miete zzgl. NK 1.399,00 €
- Nebenkosten 400,00 €
- Wohnfläche ca. 132 m²
- Zimmer 3
- Etagenzahl 3
- Etage 2
- Alt-/Neubau Altbau
- Denkmalschutzobjekt ja
- Heizungsart Fußbodenheizung
- Anzahl Balkone 1
- Stellplatztyp Aussenstellplatz
- Stellplatzanzahl 1
- Fahrzeit Hauptbahnhof 5 min
- Fahrzeit nächste Autobahnauffahrt 10 min
- Fahrzeit nächster Flughafen 30 min
- Bodenbelag PVC
- Ausstattung des Bades Badewanne Dusche
- Zustand Neuwertig
- Immobilien-ID 131869197
Immobilie
Die hier angebotene Immobilien befindet sich im 2. Obergeschoss eines gepflegten Wohn- und Geschäftshauses.
Verfügbar ab sofort oder nach Vereinbarung.
Die Kaution beträgt 3 Kaltmieten.
Lage
Südlich der August-Bebel-Straße liegt das Wohnviertel Steintor-Vorstadt. Mit kleinen Läden, Supermarkt um die Ecke, Kindergärten, Park, Spielplatz, Ärztehaus und Grundschule. Alles in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar. Rostocks Bahnhofsviertel ist ein gehobenes Wohnviertel – gekennzeichnet durch Ruhe, gediegenes sauberes Wohnumfeld, wunderhübsche Gründerzeithäuser, grüne Hinterhöfe mit Stellplätzen fürs Auto und zumeist gutsituierte Nachbarn. Dazu kommt die zentrumsnahe Lage.
Die Hansestadt Rostock ist eine norddeutsche Stadt an der Ostsee und hat etwa 210.000 Einwohner. Rostock hat einen der für Passagierverkehr und Güterumschlag wichtigsten Ostseehäfen und einen der größten Kreuzfahrthäfen Deutschlands. Kulturell wie wirtschaftlich gilt es als die wichtigste Stadt im Land. Geprägt ist es durch die Lage am Meer, den Hafen, die Hanse und deren Backsteingotik sowie die Universität Rostock.
Ausstattung
Nachfolgend Auszüge aus der gehobenen Ausstattung:
– Fußbodenheizung
– Vollbad mit Waschmaschinenanschluss, ebenerdiger Dusche, Einbauspots, Granitwaschtisch und großzügiger Spiegel
– Gäste-WC mit Waschmaschinenanschluss
– Glattspachtelwände
– Kassettentüren
– hochwertiger PVC-Fußboden in Landhausdielen-Optik mit Hamburger Profilfußleisten
– überdachter Balkon
– Abstellkammer an der Küche
– Begehbarer Kleiderschrank im Schlafzimmer
– Fahrstuhl
– Keller
– Außenstellplatz
– ein Stellplatz in Miete inklusive
Sonstiges
Energieausweis ist für Häuser unter Denkmalschutz nicht Pflicht.
In § 16 der Energieeinsparungsverordnung "Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen" heißt es in Satz 5 "… Auf Baudenkmäler sind die Absätze 2 bis 4 nicht anzuwenden." Eigentümer eines Hauses unter Denkmalschutz sind also nicht verpflichtet, bei Vermietung oder Verkauf des Hauses einen Energieausweis vorzulegen.
Hinweise: Sollten Sie keine E-Mail von uns sichtbar erhalten, bitten wir Sie, im Spam- bzw. Junk-Mail Ordner Ihres E-Mail-Anbieters nachzusehen!
DSGVO:
Wir verweisen hiermit auf die Speicherung Ihrer Daten, sobald Sie uns eine Kontakt-Anfrage senden. Die Gegebenheiten des Datenschutzes können Sie unter folgendem Link nachlesen.
https://www.drenkhahn-immobilien.de/datenschutz/
Wir bitten um Verständnis, dass wir nur vollständige, schriftliche Anfragen (E-Mail, Fax, Brief) mit Namen, Anschrift und Telefonnummer beantworten können. Gerne stehen wir Ihnen auch zu einer persönlichen Beratung zur Verfügung.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und beruhen ausschließlich auf Informationen des Auftraggebers bzw. Eigentümers. Wir übernehmen keine Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Zahlenangaben sind, auch wenn nicht ausdrücklich vermerkt, als Circa- Angaben zu verstehen.
Alle Preise ohne Angabe der gesetzlichen Mehrwertsteuer verstehen sich netto (zzgl. 19% gesetzl. MwSt.).
Energieausweisangaben
- Heizungsart Fußbodenheizung
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